Meine Handwerkerleistungen können Sie von der Steuer abziehen!
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Die Kosten für meine Handwerkerleistungen können von der Steuerschuld abgezogen werden. Dabei erstattet Ihnen das Finanzamt bis zu 1.200 Euro!
Welche Leistungen sind umfasst? + Renovierungs-, * mit Ausnahme öffentlich geförderter Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. |